für Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse:

Hier kann der Physiotherapeut, wenn der Arzt nicht genauer verordnet hat, selbst entscheiden welche Maßnahmen in der Physiotherapie zum Einsatz kommen, bei einer Therapiezeit von einer Stunde.

Das sagt die Leistungsbeschreibung:

Standardisierte Kombination von Maßnahmen der Physiotherapie

(„Standardisierte Heilmittelkombination”)

X2001 D1.

Definition:

Standardisierte Kombination von drei oder mehr Maßnahmen der Physiotherapie bei Vorliegen

komplexer Schädigungsbilder zur Erreichung eines therapeutisch zweckmäßigen Synergismus

durch deren Einsatz in einem direkten zeitlichen Zusammenhang in derselben Praxis.

Der Schwerpunkt bei der Standardisierten Heilmittelkombination D1. liegt insbesondere bei der Behandlung aktiver/passiver Bewegungseinschränkungen mit Maßnahmen der Bewegungstherapie wie Krankengymnastik oder Manueller Therapie.

Drei oder mehr Schädigungen, die unmittelbar zusammenhängende Anwendung von mindestens drei Heilmitteln aus dem Bereich der aktiven Maßnahmen (KG, KG-Gerät oder MT) und passiven Maßnahmen (Massagen, thermotherapeutische Anwendungen oder elektrotherapeutische Anwendungen) erfordern.